Angelfischereiverein Schnaudertal


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Verfahrensweise bei Verstößen gegen die Vereinsgewässerordnung

Erste Maßnahme bei Verstößen ist immer das belehrende Gespräch. Bei groben Verstößen kommt das Thüringer Fischereirecht zur Anwendung. Bei erstmaligen Verstößen gegen die Vereinsgewässerordnung kommen folgende Sanktionen zur Anwendung ,


Angeln mit mehr
als zwei Angelruten


Verwendung von Friedfischködern an mehrschenkligen Haken


Entnahme von untermassigen Fischen
Überschreitung der Fangmenge
Überschreitung der zulässigen Anzahl der Fische im Hälter

Zurücksetzen gehälterter Fische



Spinnfischen, bzw. Angeln mit Köderfisch im Zeitraum 15.02.-30.04. (außer Angeln auf
dem Eis)

Überschreiten der zulässigen Größe des Eisloches beim Eisangeln


Unweidgerechte Behandlung gefangener Fische


Bootsbenutzung, sowie Watangeln
(außer Haselbacher See)


Verstoß gegen das Verschmutzungsverbot
(Punkt 6 Vereinsgewässerordnung)

Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen


Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen


Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von vier Wochen


Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen


Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von vier Wochen


Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen


Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von vier Wochen

Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen


Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von vier Wochen

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