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Verfahrensweise bei Verstößen gegen die Vereinsgewässerordnung
Erste Maßnahme bei Verstößen ist immer das belehrende Gespräch. Bei groben Verstößen kommt das Thüringer Fischereirecht zur Anwendung. Bei erstmaligen Verstößen gegen die Vereinsgewässerordnung kommen folgende Sanktionen zur Anwendung ,
Angeln mit mehr
als zwei Angelruten
Verwendung von Friedfischködern an mehrschenkligen Haken
Entnahme von untermassigen Fischen
Überschreitung der Fangmenge
Überschreitung der zulässigen Anzahl der Fische im Hälter
Zurücksetzen gehälterter Fische
Spinnfischen, bzw. Angeln mit Köderfisch im Zeitraum 15.02.-30.04. (außer Angeln auf
dem Eis)
Überschreiten der zulässigen Größe des Eisloches beim Eisangeln
Unweidgerechte Behandlung gefangener Fische
Bootsbenutzung, sowie Watangeln
(außer Haselbacher See)
Verstoß gegen das Verschmutzungsverbot
(Punkt 6 Vereinsgewässerordnung)
Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen
Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen
Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von vier Wochen
Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen
Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von vier Wochen
Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen
Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von vier Wochen
Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von zwei Wochen
Sofortiger Entzug des Erlaubnisscheines für den Zeitraum von vier Wochen