Angelfischereiverein Schnaudertal


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Fischerprüfung

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Wissenswertes über die Fischerprüfung in Thüringen

Wer die Angelfischerei betreiben will, muss einen Fischereischein besitzen. Nur mit diesem kann man für ein (oder mehrere) Angelgewässer einen Fischereierlaubnisschein vom Fischereiberechtigten oder Fischereipächter (z. B. Angelverein oder Fischereiverband) erwerben. Angeln ohne Fischereischein und Fischereierlaubnisschein gilt als Fischwilderei und ist strafbar (§ 293 StGB). Den Fischereischein erhält man in der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-/Stadtverwaltung (Ordnungsamt). Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeins ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (zu den Terminen) und das Fischerprüfungszeugnis. Die Vorbereitungslehrgänge werden von den Fischereiverbänden /-vereinen organisiert und von den örtlichen Fischereivereinen durchgeführt. Der ordnungsgemässe Besuch des Vorbereitungslehrgangs wird schriftlich jedem Teilnehmer bescheinigt und ist Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung. Der Lehrgangsteilnehmer muss sich bei der zuständigen unteren Fischereibehörde anmelden.

Im Lehrgang werden folgende Ausbildungsgebiete behandelt:
(anklicken und Übungstest durchführen - Fragen können von den tatsächlichen Prüfungfragen abweichen !)


allgemeine Fischkunde


spezielle Fischkunde


Gewässerkunde


Gerätekunde


Gesetzeskunde


Natur Tier und Umweltschutz

Die Prüfung führt die zuständige untere Fischereibehörde durch (Prüfungsausschuss). Der Prüfungstermin und der Prüfungsort werden von der Fischereibehörde ortsüblich recht-zeitig öffentlich bekannt gegeben. Jeder Prüfling hat 90 Minuten Zeit für die Beantwortung der schriftlich vorgelegten Prüfungsfragen. Zu jeder Prüfungsfrage werden drei mögliche Antworten angeboten, eine ist anzukreuzen. Geprüft werden die im Lehrgang behandelten sechs Ausbildungsgebiete. Alle Prüflinge erhalten je Gebiet zehn Fragen. Jede richtige Frage wird mit einem Punkt bewertet. Bestanden hat, wer in jedem der sechs Prüfungsgebiete mindestens sechs Punkte und als Gesamtergebnis mindestens 45 Punkte erreicht. Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Sollte die zweite Prüfung ebenfalls nicht bestanden werden, ist erneut ein Vorbereitungslehrgang zu besuchen. Mit dem Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung kann der Fischereischein beantragt werden (Gemeinde- oder Stadtverwaltung).
Kinder ab dem 8. Lebensjahr können bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, auf Antrag des Erziehungsberechtigten, einen Jugendfischereischein ohne Vorbereitungslehrgang und ohne Fischerpüfung erwerben, der sie berechtigt, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers den Fischfang mit der Handangel ausüben. Nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung können Jugendliche ab vollendetem 14. Lebensjahr einen Fischreischein beantragen, der sie auch nach dem Erwerb eines Fischereierlaubnis-scheins zum selbstständigen Fischen mit der Handangel berechtigt. Nach dem 14. Lebensjahr kann dem Jugendlichen nach Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses auf Antrag ein Erwachsenenfischereischein ausgestellt werden. Der Thüringer Fischereischein wird von allen Bundesländern anerkannt.

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